Fruchtaufstriche
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Fruchtaufstrich - Roter Bergpfirsich
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Fruchtaufstrich - Pure Sanddornbeere
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Fruchtaufstrich - Pure Moosbeere
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Fruchtaufstrich - Ananas mit Petersilie
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Fruchtaufstrich - Pure Süßkirsche
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Fruchtaufstrich - Pure Erdbeere mit Vanille
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Fruchtaufstrich - Pure Himbeere ohne Kerne
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Fruchtaufstrich - Mandarine mit Vanille
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Fruchtaufstrich - Kirsche mit Chili und Blockschokolade
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Für fast alles gibt es eine Verordnung und die Marmelade macht da keinen Ausnahme. Obwohl bei dem Begriff "Marmelade" jeder ein Bild im Kopf hat und vermutlich auch einen leckeren Geschmack dazu, grenzt die Konfitürenverordnung diesen Begriff sehr ein. Einfacht gesagt darf man nur Marmelade nennen, was aus Zitrusfrüchten hergestellt ist und es muß einen hohen Zuckergehalt (mindestens 50%) haben. Dann macht die Verordnung noch ein Unterschied bei Konfitüren und Konfitüren Extra. Diese gibt es bei uns nicht! Da deren Inhalt mehr aus Zucker als aus Früchten bestehen. Und das bekommt man prima in jedem Supermarkt. Unsere Produkte sind nach der Verordnung "Fruchtaufstriche". Weil der Fruchtanteil mit 55-87% überwiegt. Und weil es nicht so zuckersüß ist. Das schmeckt man und deshalb nennen wir unsere Produkte auch gerne so.